So langsam schält sich ein Ergebnis bei den Beratungen zwischen SPD und CDU/CSU heraus. Wie man hört, wird ein Kompromiß bei der Grundrente wohl noch vor den Landtagswahlen in Thüringen, Ende Oktober, gefunden werden. Wer 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, wird im Alter mindestens 10% mehr Geld erhalten als ein Hartz-IV-Empfänger.
Auch wenn ich SPD-Mitglied bin, werde ich nicht müde, zu betonen, daß ich meinen Kopf nicht mit Erhalt des Parteibuchs abgegeben habe. Und daher komme ich zu dem Schluß: die Grundrente ist Mist! Sie darf nicht kommen! Und zwar weder ohne Bedürftigkeitsprüfung, wie es meine Partei wollte, noch mit Bedürftigkeitsprüfung, wie es CDU/CSU wollen, noch in der jetzigen Kompromißform.
Hier wird unheimlich viel Energie darauf verwendet, etwas zu erreichen, was im Endeffekt 10% mehr Geld für Geringverdiener im Alter bringt. Aber damit denkt man wieder nur an den jetzigen Rentner, also potentiellen Wähler.
Was ist denn mit Menschen, die 34 oder 33 oder nur 25 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben? Fallen die aus dem System „Grundrente“ völlig raus? So, wie es mir erscheint, ist das wohl so. Und warum?
Auf deutsch, die Grundrente verletzt das Äquivalenzprinzip (gleiche Rente für gleiche Beiträge) und ist daher klar verfassungswidrig. Sobald ich meinen Rentenbescheid erhalte, also in etwa 15 Jahren, werde ich dagegen Verfassungsbeschwerde einlegen. Besser wäre es, die Politik würde das heute schon einsehen und die Grundrente stoppen.
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Vier Wochen später habe ich jetzt, am 19. Oktober 2019, ein offizielles Antwortschreiben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Thema „Grundrente“ erhalten. Auf 6 DIN-A4-Seiten werden alle Fragen zur Grundrente beantwortet.
So steht etwa unter Punkt 8:
Warum gibt es die Grundrente erst ab mindestens 35 Jahren mit Grundrentenzeiten? Soll die Lebensleistung der Menschen, die weniger Zeiten erreichen, nicht honoriert werden?
Eine Grenze wird es immer geben, das ist nicht zu verhindern, und die Zahl 35 wurde im Koalititionsvertrag vereinbart. Wenn man Grenzen zieht, werden Einzelfälle immer ungerecht erscheinen. Dabei muss man aber auch sehen, dass zwischen dem Eintritt ins Berufsleben und der Altersrente in Deutschland mehr als 45 Jahre liegen, so dass sogar längere Unterbrechungen in der Erwerbsbiografie nicht zur Verlust des Anspruchs auf Grundrente führen. Außerdem werden auf die 35 Jahre Grundrentenzeiten auch Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes, Zeiten der Pflege sowie jeder Monat eines rentenversicherungspflichtigen „Minijobs“ angerechnet. (…) Eine zeitliche Grenzziehung (…) gibt es auch für andere Leistungen, z.B. für die (…) Rente ab 63 mit der 45jährigen Wartezeit oder bei bereits bestehenden sozialen Ausgleichselementen wie der sogenannten „Rente nach Mindestentgeltpunkten für Zeiten vor 1992“ (…).
Das Festhalten an der Untergrenze von 35 Jahren (…) war aber letztlich auch eine Frage der Abwägung, insbesondere in Hinblick auf eine noch deutlich höhere Kostenbelastung und Finanzierungsfragen.
Soweit das Schreiben aus dem Ministerium von Hubertus Heil. Ich denke, deutlicher als mit dem letzten Satz kann man einen „willkürlichen“ Gesetzesentwurf nicht entlarven. Das Gesetz zur Grundrente verstößt sowas von eindeutig gegen das Willkürverbot des Art 3 GG und wird daher vom Bundesverfassungsgericht in Luft zerrissen werden. Schade, daß die Politik nicht von alleine draufkommt. Jetzt stellt sich nur noch die Frage: wer ruft das BVerfG dazu an?