Gerade ist Renate Künast von den Grünen vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, gegen Beschimpfungen auf Facebook gegen sie vorzugehen. Sie wurde unter anderem als „Stück Scheisse“, „Drecks Fotze“ und „Geisteskranke“ bezeichnet. Laut einem Beschluss des Landgerichts Berlin stellen diese Kommentare „keine Diffamierung der Person und damit keine Beleidigungen“ dar, sondern fallen unter „freie Meinungsäußerung“.
Egal, wie man zu den Beleidigungen steht – ich finde sie jedenfalls inakzeptabel – zeigt das ganze Verfahren doch nur, daß auch Frau Künast vom Internet keine Ahnung hat. Oder sie hat Ahnung und stellt sich dumm, aber das traue ich ihr nicht zu.
Sie wollte erreichen, daß das Gericht Facebook verpflichtet, die Namen und Kontaktdaten derjenigen rauszurücken, die sie beleidigt und verunglimpft haben, damit sie gegen diese vorgehen kann (wahrscheinlich Anzeige erstatten). Sie ist damit vor Gericht nicht durchgekommen und will jetzt in Berufung gehen.
Aber was wäre denn passiert, wenn Frau Künast gewonnen hätte (oder wenn sie in der nächsten Instanz doch noch gewinnt)? Hätte Facebook denn dann überhaupt die Kontaktdaten derjenigen rausgegeben, die Frau Künast angegangen haben? Erstens bin ich nicht sicher, ob Facebook das überhaupt gemacht hätte, trotz Gerichtsurteil. Und zweitens denke ich, daß das Facebook, selbst wenn sie es gewollt hätten, überhaupt nicht gekonnt hätten. Jeder kann sich faktisch anonym auf Facebook anmelden und die Vorratsdatenspeicherung wurde aufgrund der Urteile des BVerfG und des EuGH sowieso ausgesetzt – übrigens begrüßen die Grünen diese seltsamen Urteile.
Das Gerichtsverfahren, das Renate Künast angestrengt hat, war von Anfang bis Ende juristischer Quatsch und diente für sie nur dazu, in die Medien zu kommen. Sie kann in diesem Verfahren überhaupt keinen juristischen Erfolg haben, aufgrund der aktuellen Rechtslage.