Kategorien
Ethik Facebook Google Jura Politik Webseiten

Das NetzDG ist eine Notlösung

Gestern fand in der Kunsthochschule für Medien in Köln eine Diskussion zum NetzDG statt.

Das NetzDG ist eine Notlösung

Dabei wurde mir folgendes klar: das NetzDG kommt deswegen, weil eigentlich alle Anonymität im Internet befürworten. Wenn jedoch anonym gepostet werden kann, sind die bisherigen Strafvorschriften (im StGB) nutzlos, da niemand persönlich für das, was er postet, verantwortlich gemacht werden kann. Deswegen versucht jetzt eben das BMJV, die Verantwortung auf die Plattformen (z.B. Facebook) abzuschieben.

Meiner Meinung nach ist das verfehlt. Entweder die Anonymität im Internet wird abgeschafft, dann müssen z.B. Facebook und YouTube die Identität derjenigen, die dort etwas veröffentlichen, nachweisen, und wer sich belästigt fühlt, könnte direkt gegen den Autor vorgehen. Das wäre meine bevorzugte Lösung – mit der ich aber offensichtlich absolut eine Minderheitenmeinung vertrete.

Es gibt ein aktuelles Buch von Timothy Garton Ash, dem britischen Historiker, der u.a. vor wenigen Wochen den Karlspreis in Aachen erhalten hat, mit dem Titel „Free Speech“.

Das NetzDG ist eine Notlösung

Dort steht etwas vom Ersten Amendment der Amerikanischen Verfassung, die die freie Meinungsäußerung garantiert. Da steht was von Artikel 19 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN (International Covenant on Civil and Political Rights), die ebenfalls freie Meinungsäußerung garantiert. Dann ist da noch Artikel 10 der Europäischen Konvention für Menschenrechte des Europarats „Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung“.

Nirgendwo steht, daß man das Recht auf anonyme freie Meinungsäußerung hat. Im Internet weiß niemand, ob Du ein Hund bist, wenn Du Dich anonym äußerst. Und Hunde habe kein Recht auf freie Meinungsäußerung. Das ist ein Menschen-, kein Hunderecht.

Oder aber die Plattformen müssen andere Wege finden, statt zu löschen auf Druck der Regierung. Dann aber muß es Beiräte geben, die das innerhalb der Unternehmen durchsetzen. Vergleichbar einem Rundfunkbeirat, wie es ihn z.B. bei ARD und ZDF gibt, muß es dann eben auch einen öffentlich besetzten Beirat bei Facebook, Twitter und YouTube geben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

 

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.