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Vegetarier als Fleischereifachverkäufer

Eine überzeugte Vegetarierin hat das Recht, als Fleischereifachverkäuferin eingestellt zu werden. Das hat der Europäische Gerichtshof jetzt entschieden (Rechtssache Nr. C414/16). Zur Bedingung darf der Fleischkonsum nur gemacht werden, wenn dies für die Tätigkeit „objektiv geboten“ ist und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibe.

Das Urteil könnte für Metzgereien in Deutschland erhebliche Auswirkungen haben. Nach Angaben der Gewerkschaft Verdi ist es unerheblich, daß eine Vegetarierin nicht überzeugend Schnitzel, Hackfleisch und Wurstsalat verkaufen kann, weil sie eine persönliche Entscheidung getroffen hat, sich von diesen Speisen fernzuhalten. „Metzgereien dürfen bei Einstellungen ausschließlich die Qualifikation und Eignung berücksichtigen“, sagte Vorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Das ist jetzt auch gerichtlich überprüfbar“.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes forderte die Metzgereien auf, aus dem Urteil Konsequenzen zu ziehen und zukünftig nur noch Vegetarier einzustellen. Nur so könnte deren bisher total unterrepräsentierte Stellung als Fleischereifachverkäufer mittelfristig ausgeglichen werden, und damit Artikel 3 des Grundgesetzes erfüllt werden.

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