Am Reformationstag (31. Oktober) ist der Schweizer Zwingli-Film jetzt auch in deutschen Kinos angelaufen. Sehr sehenswert und ein tolles Stück Schweizer, und europäischer Geschichte.
Ich hatte den Zwingli-Film schon im Februar in Basel gesehen und habe mir ihn daher jetzt auf DVD bestellt, die pünktlich zum Kinostart am 31. Oktober bei mir in Köln eintraf.
Und dabei stieß ich auf eine seltsame steuerrechtliche Konstruktion des Schweizer DVD-Händlers. Die haben schon ein gutes Geschäftsmodell in Winterthur. Sie berechnen mir für die Zwingli-DVD 18,49 EUR. Auf der Rechnung steht: Der Ort der Lieferung ist Winterthur / Schweiz. Schuldner der Einfuhr-Umsatzsteuer ist der Leistungsempfänger. Die Lieferung ist aufgrund ihres Warenwertes von bis zu 22,00 EUR nach Artikel 27 der EWG-VO Nr. 918/13 von den Einfuhrabgaben befreit.
Auf deutsch: wenn ich die DVD bei einem deutschen Shop (z.B. Amazon.de) bestellt hätte, wären 19% Umsatzsteuer zu zahlen gewesen, also hätte mich die DVD 3,51 EUR zusätzlich gekostet. Durch die Ausnutzung dieser EWG-Klausel spart sich das Schweizer Unternehmen diese Steuern. Ziemlich frech und letztlich ein Subvention grenznaher Schweizer Unternehmen durch alle EU-Steuerzahler.