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Das Telemediengesetz ist ein Skandal

Der Bundesgerichtshof hat die Klage eines Arztes zurückgewiesen, der von einem Internetportal verlangt hatte, den Namen eines anonymen Nutzers preiszugeben.

Das Telemediengesetz (TMG) sichert Anonymität im Internet zu. Deshalb konnte der BGH im vorliegenden Fall gar nicht anders entscheiden.

Das TMG muß dringend abgeändert werden. Welche Deppen haben denn dieses Wort „anonym“ ins TMG reingeschrieben? Wahrscheinlich solche, die denken, das Internet wäre für uns alle Neuland.

Es ist dringend nötig, daß unsere Kinder mehr über das Internet in der Schule lernen. Denn die Schüler von heute sind die Gesetzgeber von morgen, und die Kinder der Gesetzgeber von heute. Vielleicht bringen sie ihren Eltern noch was bei.

Bankräuber

Es gibt im „echten Leben“ Anonymität nur für Bankräuber, die eine Strumpfmaske übers Gesicht ziehen. Im Internet sind wir alle Bankräuber. Wenn das auch noch gesetzlich zugesichert wird, so wie jetzt, Gute Nacht Deutschland.

Eine gewisse Anonymität wird es im Internet, technisch bedingt, immer geben. Aber der Gesetzgeber muß daran arbeiten, daß diese weniger wird, und nicht mehr. Die Festschreibung im TMG bedeutet ein mehr an Anonymität. Das ist ein Skandal.

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