Nun hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil zu einer der Google-Dienstleistungen gefällt, nämlich zur Suchmaschinenfunktion. Europas Oberste Richter haben bestimmt, dass es ein „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet gebe. Nach einer gewissen Zeit könne ein Bürger der EU verlangen, dass Informationen über ihn gelöscht würden; genauer: dass sie für andere Bürger der EU via Google unzugänglich gemacht werden.
Viele Menschen, auch Alan Posener, schreien jetzt: „Zensur“. Das ist ja wie im Buch „1984“ von George Orwell, wo ein Wahrheitsministerium die Geschichte nachträglich fälschte.
Es gibt einen kleinen, aber feinen Unterschied, der bei dieser ganzen „1984“- Hysterie oft unterschlagen wird:
Winston Smith hatte die Aufgabe, die Daten *fremder* Menschen nachträglich zu löschen. Mario Costeja Gonzales möchte, daß Daten, die *ihn selbst* betreffen, nachträglich gelöscht werden.
Ich denke schon seit Jahren, daß ich Daten, die ich selbst im letzten Jahrhundert im Internet veröffentlicht habe, endlich mal löschen lassen sollte. So, wie ich ein altes Tagebuch, das in meinem Schrank liegt, auch einfach schreddern und wegwerfen kann. Bisher war mir der Aufwand, mich an Google und Yahoo und Bing zu wenden, aber zu groß. Dank Mario Costeja Gonzales werden jetzt überall Anleitungen verbreitet, wie das geht.
Danke, Mario Costeja Gonzales. Und danke, EuGH.