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Eigentum verpflichtet

Es ist für viele deutsche Juristen der umstrittenste Artikel des Grundgesetzes. Artikel 14 Absatz 2. „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“. In jeder Vorlesung „Öffentliches Recht“ wird dieser Absatz nur ganz kurz abgehandelt und dann ad acta gelegt. Für mich ist das der allerwichtigste Satz des Grundgesetzes.

Seit vielen Jahren greift es um sich. Abends um 22 Uhr schließen viele Banken ihre Vorräume, vor allem im Zentrum von Großstädten. Man kann dann kein Geld mehr abheben und keine Kontoauszüge mehr ziehen. Auch Postfachanlagen der Deutschen Post sind nachts verschlossen.

Das ist zunächst mal für mich als Kunde ärgerlich. Ich möchte manchmal durchaus nachts um 23 Uhr noch Geld von meinem Konto abheben, und würde auch manchmal gerne spätabends mein Postfach leeren, wenn ich zufällig daran vorbeikomme.

vorraum

Vor allem aber ist das ärgerlich für viele Penner, die sich sonst gerne dort aufhalten würden. Gerade jetzt, wo die Nächte wieder kälter werden.

Manche sagen jetzt: „Banken sind Privatbesitz, und die Hinterlassenschaften der Penner sind eklig.“ Das ist zwar richtig. Aber genau hier sollte Artikel 14 Abs. 2 eigentlich greifen. Privatbesitz hat seine Schranken. Ich möchte offene Bankvorräume, rund um die Uhr.

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