Heute wurde meine Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln verhandelt (10 K 3162/15). Um 9.50 Uhr wurde sie abgewiesen, im Namen des Volkes. Das biometrische Paßbild in meinem Reisepaß verstößt nicht gegen die Menschenwürde nach Artikel 1 Grundgesetz. Ich habe kein Recht darauf, ein nicht-biometrisches Paßfoto zu verwenden.
Da die Vorschrift, ein biometrisches Paßfoto zu verwenden, nicht im Paßgesetz, sondern in der entsprechenden Verordnung zu finden ist, hätte das Gericht die Macht gehabt, diese Verordnung für rechtswidrig zu erklären. Dieses Recht hat das Verwaltungsgericht Köln nicht genutzt.
Ich warte jetzt ab, was in der Urteilsbegründung steht, dann überlege ich mir, ob ich in die nächste Instanz gehe.