Genausowenig, wie ein Bayer, der nach Hamburg gezogen ist, bei den Bayrischen Landtagswahlen wählen darf, sollte ein Deutscher (ob Bayer oder Hamburger), der dauerhaft ins Ausland gezogen ist, bei den deutschen Bundestagswahlen wählen dürfen.
Derzeit erleben wir dasselbe für in Deutschland lebende Türken. Sie durften in den vergangenen 4 Tagen bei der türkischen Parlamentswahl ihre Stimme abgeben, erstmals, indem in mehreren deutschen Städten riesige Hallen angemietet wurden, in denen die Türken ihre Stimme abgeben konnten.
Erfreulicherweise haben wohl weit weniger Türken von diesem Recht Gebrauch gemacht, als die türkische Regierung erwartet hatte. Es hätten überhaupt keine sein dürfen.
Ein Auslandswahlrecht, also ein Wahlrecht für ein Parlament in einem Staat, in dem man nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, schwächt die Bindung an den Staat, in dem man wohnt. Es führt zur Zersplitterung der Gesellschaft, zur mangelnden Integration und zur Ghettobildung.
Wenn das nächste Mal die türkische Regierung einen staatlichen Akt auf deutschem Boden durchführen will – und eine nationale Wahl ist nun mal ein staatlicher Akt – sollten wir Deutsche die Erlaubnis dazu verweigern.