Die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof heute in Luxemburg verkündet und damit die entsprechende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt.
Heute ist ein Festtag für alle Internetverbrecher in Deutschland. Gerade vor dem Hintergrund des massiven E-Mail-Mißbrauchs der letzten Tag ist ein Verzicht auf die VDS das letzte, was Deutschland jetzt braucht.
Ich bin sehr traurig. Wieso?
Ich sehe mich als kleinen, schwachen Menschen, der einer Reihe anderer Menschen gegenübersteht.
Gleichzeitig will ich aber auch frei sein, mich im Internet zu entfalten. Hier besteht jeden Tag die Gefahr, daß mich andere Menschen beleidigen, betrügen oder über den Tisch ziehen. Ich als kleiner Einzelner habe überhaupt keine Chance, diesen Verbrechern Auge in Auge, gleichberechtigt, gegenüberzustehen.
Deshalb bin ich froh, daß ich doch nicht so klein bin, wie es im ersten Moment erscheint. Ich lebe in einem Staat, der – auch für mich – bestimmte Schutzmechanismen und Organisationen geschaffen hat. Die bezahle ich mit meinen Steuern mit, und die helfen mir, und den anderen rechtschaffenden Mitbürgern.
Diese Organe heißen u.a. Polizei, Verfassungsschutz, Gerichte. Sie können die Ungleichheit „ich bin klein, die anderen da draußen sind diffus, im Zweifel groß und gemein“ helfen, aufzuheben.
Die staatlichen Organe brauchen jedoch die Mittel, um mir kleinem Bürger helfen zu können. Sie brauchen Geld, also Steuermittel. Sie brauchen aber auch richtige Dinge. Und dazu gehören im 21. Jahrhundert nicht nur schnelle Autos und Pistolen. Dazu gehören vor allem auch Informationen. Daten.
Durch das EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung besteht die Gefahr, daß der Staat diese Daten löschen muß, obwohl er sie eigentlich zum Schutze seiner Bürger dringend bräuchte.
Und damit kämen wir zum Anfang zurück. Ich wäre ein kleiner, schwacher Mensch. Jetzt aber ohne Schutz des großen Staates. Und das darf nicht sein.
Einen früheren Beitrag zu diesem Thema finden Sie hier.
17 Antworten auf „EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung“
Ich bin durch Google-Zufall hierher geraten (unsere Webseiten teile gerade den gleichen WordPress-Fehler). Und ich bin echt erschüttert.
Also, die VDR hilft sicher niemanden im Kampf gegen Spammer oder Betrüger. Also Normalo kommt man gar nicht so einfach an die Daten und wenn dann kann man damit effektiv nichts anfangen, weil entweder die Gesetze fehlen oder zu schwammig sind und/oder man nicht die Zeit- und Geldmittel hat, das zu verfolgen. Ach der gute Staat kümmert sich um deine Belästiger? ha ha ha
Aber mich stört das Gefühl des ständigen bebachtet werdens schon gewaltig. Und wer alles in diese Daten Einsicht nimmt und daraus Schlusssfolgerungen zieht, die noch so hahnebüchen sein mögen. Man kann sich ja nicht rechtfertigen oder was erklären.
Ich hoffe in deinem Interesse, dass du nicht mal aus Versehen in eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahme deiner Hardware und Aufklärung deiner Nachbarn über Ki*Po, Raubkopie, Beleidigungsverdacht oder whatever gerätst. Selbstverständlich wirst du unschuldig sein und deine Hardware nach 3 Jahren wieder bekommen. Und deinen Nachbarn kannst du das dann auch erklären. Oder dass der Staatsanwalt bei einer versehenlichen Anklage (natürlich unbegründet) nicht aus den Hintergrunddaten zu dir die falschen Schlüsse gezogen hat. (Das war jetzt alles nicht konstruiert, sondern reale Bespiele aus dem schönen Deutschland)
Aber du hast sicher nichts zu verbergen. Mensch du bist ein Informatiker, denk nach.
danke für den Kommentar, Ralf.
Ja, Vorratsdatenspeicherung ist ein schwieriges Thema. Deswegen ist es gut, wenn wir darüber diskutieren, vor allem auch, damit wir gemeinsam erreichen, daß wir eine sichere Vorratsdatenspeicherung bekommen, die den Mißbrauch, den Du gut beschreibst, möglichst ausschließt.
Jedenfalls ist nichts machen keine Alternative. Die Welt, insbesondere das Internet, entwickelt sich weiter. Gerade als Informatiker weiß ich das. Deswegen können wir die Dinge nicht einfach laufen lassen, als wären wir noch im 20. Jahrhundert, als es noch kein Internet gab. Sondern wir müssen uns Lösungen fürs 21. Jahrhundert überlegen.
Tach.
Nachdem wir bereits auf facebook eine längere Diskussion über die VDS hatten und sie mich gebeten haben diese hier auf ihrem Blog weiterzuführen … hier bin ich.
Sie hatten mir hier eine längere Liste von Argumenten für die VDS angekündigt … ich muss sagen ich bin etwas enttäuscht – oder habe ich nicht alle gefunden. Eine Suche auf ihrem Blog nach „Vorratsdatenspeicherung“ oder „VDS“ hat lediglich 2 Treffer ergeben?!?
Was ich aus den beiden Beiträgen lese ist: Sie fühlen sich gegenüber all den anderen Menschen da draußen machtlos und erwarten vom Staat Schutz. Das Bedürfnis nach Schutz ist natürlich gerechtfertigt … doch die VDS ist nicht der richtige Weg.
Zuerst einmal kann der Staat nicht überall sein – ein wenig Selbstschutz muss man schon einbringen. Man schließt ja auch die eigene Haustür ab und verlangt nicht vor jeder Tür einen Polizisten. Sie sind wie ich Informatiker und sollten das 1×1 der digitalen Sicherheit für den Tagesgebrauch ja beherrschen.
Ganz klar. Überall Polizisten – das kann keiner bezahlen. Aber die VDS … kosten ja nicht viel. Warum machen wir das dann nicht?
Weil es nicht viel bringen wird. Die Profi-Einbrecher wissen wie sie die VDS umgehen – dazu muss man kein Hacker sein. In jeder Computer-Bild kann man lesen wie man anonym ins Netz geht. Wer also was im Schilde führt kann die VDS umgehen. Die richtig bösen Buben werden sie damit also nicht fangen.
Und was ist mit den Beleidigungen, dem Mobbing und den kleinen Trickbetrügern?
Zuerst sind sie da als Bürger gefragt. Wer sich in den dunklen Ecken des Internets rumtreibt, der muss auch in Kauf nehmen, dass er mit Schmutz beworfen wird. Wenn sie also sicher sein wollen – bleiben sie auf Webseiten denen sie vertrauen können und die zur Rechenschaft ziehen können. Vorsicht ist erste Bürgerpflicht. Denn auch hier kann sie die VDS nicht gegen Trickser aus dem Ausland schützen. Das Internet ist nunmal international – nicht überall können deutsche Gesetzte gelten.
Das mit dem Mobbing: Bleiben sie auf Seiten, denen sie vertrauen und vernetzten sich nur mit Leuten die sie kennen. Legen sie wert auf ihre digitale Privatsspähre – meiden sie Platformen auf denen sie von fremden angesprochen werden können. Wenn sie allerdings selbst einen Blog betreiben, dann müssen sie schon ein etwas dickeres Fell haben. Schließlich gehen sie bewusst in die Öffentlichkeit damit. Was meinen sie was manch ein Redakteur bei einer Zeitung für böse Briefe oder Mails bekommt. Wer eine Meinung hat, muss auch das Echo vertragen.
Gegen klare Beleidigung und Diffamierung können sie jederzeit die Strafverfolgung einleiten. Dieses recht haben sie auch im Internet. Das kann ihnen keiner nehmen. Die VDS könnte hier ein Mittel sein, um die Täter schneller zu fassen … doch jetzt kommen wir zu dem wichtigen Punkt der „Verhältnismäßigkeit“.
Die VDS wurde nicht von ein paar Spinnern aus dem Internet zu Fall gebracht, sondern von den höchsten Richtern des Bundesverfassungsgerichts sowie des Europäischer Gerichtshof. Diese Menschen sind nicht von öffentlicher Meinung manipuliert – sondern entscheiden aus ihrer Fachkenntnis heraus. Wer sonst kennt sich mit Recht und Freiheit am besten aus? Man sollte Respekt haben vor diesen Entscheidungen.
Es geht dabei nicht um die Befindlichkeiten einiger wenigen. Sondern die VDS kehrt einen wichtigen Grundsatz unseres Rechtsstaates um: Ohne begründeten Anlass darf kein Bürger teil einer Strafverfolgung werden. Das ist der Schutz vor staatlicher Willkür, der uns durch das Grundgesetz als Bürger garantiert wird. Die VDS sammelt aber Daten auf Vorrat. Beginnt also bereits mit der Beweisaufnahme, obwohl noch kein Verbrechen vorliegt. Natürlich klingt das erstmal wie eine Wunderwaffe – doch es ist der Anfang wo sich Recht in Unrecht verkehrt. Das ist der staatsrechtliche Sündenfall – wenn alle Bürger unter Generalverdacht gestellt werden.
Ja EuGH und BVerfG habe die VDS nicht komplett verboten. Denn es kann durchaus Verhältnisse in Europa geben unter denen eine VDS gerechtfertigt ist – die Gerichte sind weitsichtig. Solange aber in diesem Land nicht an jeder Ecke Bomben explodieren und wir ständig Tote durch Terrorismus zu beklagen haben, kann ich ihnen garantieren, dass jede weitere Ausgestaltung der VDS in Deutschland an den Verfassungsgerichten scheitern wird.
Fazit: Die VDS ist ein rechtsstaatlich radikales Mittel und dazu noch sehr ineffektiv in der Verbrechensbekämpfung. Ich bin froh in einem Deutschland ohne VDS zu leben.
Es geht nicht um mich alleine. Es geht auch darum, daß Leute, die keine Informatiker sind, sich sicher im Internet bewegen können.
Wenn ich auf der Straße jemanden beleidige, haut er mir im Zweifel eine in die Fresse. Im Internet bin ich aber anonym und darf schreiben, was ich will? Das kann nicht richtig sein.
Ja, die Computer Bild sagt einem, wie man sich anonym im Netz bewegt. Aber erstens ärgert mich das und zweitens: wer sagt, daß die Computer Bild recht hat? Mit VDS kann man, wenn man es richtig macht, auch diese ganzen Anonymizer aushebeln.
Außerdem geht es mir nicht nur um die „ganz bösen Buben“. Ich glaube, daß sich viele gar nicht die Mühe machen, den Computer Bild Anonymizer zu benutzen. Warum sollten sie auch? Da es keine VDS gibt, werden sie ja eh nicht erwischt.
Wir müssen die Hemmschwelle höher legen. Und dafür taugt die Vorratsdatenspeicherung allemal. Alle erwischen wird man damit nie. Aber das ist eh unrealistisch. Eine Gesellschaft kann funktionieren, wenn 1 Prozent böse Buben unter ihnen ist. Wenn sich deren Zahl erhöht, auf sagen wir mal 10 Prozent, kann das kippen. Und ohne Vorratsdatenspeicherung wird das kippen. Das müssen wir verhindern.
Es geht nicht um mich alleine. Es geht auch darum, daß Leute, die keine Informatiker sind, sich sicher im Internet bewegen können.
Als Informatiker betreue ich Familie und Bekannte auf ihren Reisen im Internet. Ja die Leute machen Fehler. Fangen sich Viren ein oder installieren sich Maleware, weil die sich dazu verleiten lassen fragwürdige Seiten zu besuchen. Dann muss der Computer frisch installiert werden und die Backups werden eingespielt. Alles halb so wild und nach einer gewissen Lernphase schaffen es die meisten sich dann sicher im Internet zu bewegen. Also diese dunkle Bedrohung, die sie da sehen entspricht nicht meiner Erfahrungswelt.
Wenn ich auf der Straße jemanden beleidige, haut er mir im Zweifel eine in die Fresse. Im Internet bin ich aber anonym und darf schreiben, was ich will? Das kann nicht richtig sein.
Keiner zwingt sie Seiten zu nutzen wo anonyme Kommentare möglich sind. Genauso wie sie Nachts dunkle Strassen meiden, sollten sie auch das das Internet nutzen. Wenn sie sich einen heißen Kaffee bestellen und sich dann die Zunge verbrennen, ist das nicht die Schuld des Restaurants.
Beleidigungen und Mobbing sind auch ohne VDS strafbar und Täter können gestellt werden, wenn man die Plattformbetreiber mit ins Boot holt. Nutzen und empfehlen sie ihren Bekannten deutsche Anbieter, die entsprechende Anlaufstellen haben. Meist sind trotz Anonymität und Pseudonymität dort eMail-Adressen hinterlegt welche zu den echten Personen führen. Sie haben die Wahl – keiner zwingt sie fragwürdige oder ausländische Anbieter zu nutzen.
Ja, die Computer Bild sagt einem, wie man sich anonym im Netz bewegt. Aber erstens ärgert mich das und zweitens: wer sagt, daß die Computer Bild recht hat? Mit VDS kann man, wenn man es richtig macht, auch diese ganzen Anonymizer aushebeln.
Also wenn man alles verbieten würde was mich ärgert, dann sehe die Welt auch anders aus 😉
Ich kenne keinen Ent-Anonymizer der z.B. TOR aushebelt … da scheint sogar die NSA Probleme zu haben. Und TOR wurde auch nicht von irgendwelchen bösen Hackern entwickelt, sondern von Angestellten der US-Navy.
Denn Anonymität ist für eine freie Gesellschaft durchaus auch wichtig. Sie hat ihre hellen und ihre dunklen Seiten – wie so viele Dinge im Leben .. machen sie sich schlau. Es gibt auch viele gute Gründe für Anonymität. Die müssen für sie persönlich nicht wichtig sein, doch andere Menschen sind darauf angewiesen.
Wir müssen die Hemmschwelle höher legen. Und dafür taugt die Vorratsdatenspeicherung allemal. Alle erwischen wird man damit nie. Aber das ist eh unrealistisch. Eine Gesellschaft kann funktionieren, wenn 1 Prozent böse Buben unter ihnen ist. Wenn sich deren Zahl erhöht, auf sagen wir mal 10 Prozent, kann das kippen. Und ohne Vorratsdatenspeicherung wird das kippen. Das müssen wir verhindern.
Also ich weiß echt nicht wo im Internet sich sich rumtreiben … aber soviel böse Buben auf einmal hab ich da nicht gesehen … und ich hab einiges im Internet gesehen.
Aber viel grundsätzlicher … laufen denn die Argumente der Verfassungsrichter bei ihnen vollkommen ins Leere? Was für eine stabile Gesellschaft wichtig ist, wissen die Verfassungsrichter doch genau – die Verfassung soll ja gerade die Gesellschaft zusammen und stabil halten, indem sie das Verhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit wahrt.
Bürgerrechte sind kein Luxus für ein paar Spinner, sondern das was uns unsere Demokratie von Diktaturen unterscheidet. Soviel Sicherheit wie nötig – soviel Freiheit wie möglich. Dass ist eine Verhältnisabwägung. Und die Richter sind darin Profis das Verhältnis zu wahren – das ist ihr Job. Sie sichern den Rechtsstaat. Warum glauben sie, dass ihr persönliches Bauchgefühl da besser liegt, als zwei der höchsten Verfassungsgerichte?
Sie können natürlich ihre Meinung haben. Doch versuchen sie bitte auch zu verstehen, dass es sehr sehr gute Gründe gegen die VDS gibt. Ich will mich nicht ständig wiederholen. Aber die VDS ist eine sehr radikale Maßnahme – dass muss ihnen klar sein. Die VDS stellt ALLE Bürger unter Generalverdacht – so funktioniert kein Rechtsstaat.
Doch, genau so funktioniert ein moderner Rechtsstaat. Alle Bürger werden unter Generalverdacht gestellt, damit wir uns alle frei bewegen können.
Jedes Auto braucht ein Kfz-Kennzeichen. Wieso? Der Autofahrer könnte zu schnell fahren, oder Fahrerflucht nach einem Unfall begehen, oder an der Tankstelle ohne zu bezahlen abrauschen. Dann kann man ihn mit Hilfe des Kennzeichens ausfindig machen. Also: Generalverdacht.
Jeder braucht im Zug eine Fahrkarte. Wenn alle ehrlich wären, und den Fahrpreis zahlen würden, bräuchte man keine Fahrkartenkontrolleure. Also: Generalverdacht.
Jeder muß an der Grenze (außerhalb von Schengen) seinen Paß vorzeigen. Es könnte ja sein, er hat kein Visum oder ist ein illegaler Einwanderer. Das ist ein Generalverdacht.
Es gibt unendlich viele weitere Beispiele, die mir zum Thema Generalverdacht einfallen. Sie haben nur einen Nachteil: sie entstammen alle dem „normalen“, also offline-Leben. Auf Schritt und Tritt werden wir im Leben kontrolliert, unter Generalverdacht gestellt, und daran haben wir uns alle gewöhnt.
Nur online soll auf einmal alles ohne Kontrolle, also ohne Vorratsdatenspeicherung gehen, weil alle Menschen immer gut sind? Nein, bestimmt nicht. Nur, weil ich mich vor einen Computerbildschirm setze, werde ich nicht plötzlich zum Engel.
Doch, genau so funktioniert ein moderner Rechtsstaat. Alle Bürger werden unter Generalverdacht gestellt, damit wir uns alle frei bewegen können.
Ah OK – da liegt der Hase im Pfeffer. Ihre Vorstellung von Staat scheint von der sonst üblichen abzuweichen.
Aus der Wikipedia zum „Rechtsstaat“: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat
„Rechtsstaatlichkeit ist eine der wichtigsten Forderungen, die an ein modernes Gemeinwesen gestellt werden. Sie wurde als Antwort auf den absolutistischen Polizeistaat begriffen und sollte die Staatsmacht begrenzen[2] (government of laws).[1]“
Wenn der Staat anordnet, die Daten ALLER Bürger auf Vorrat zu speichern, dann stellt er ALLE Bürger OHNE BEGRÜNDUNG unter Verdacht.
Das mag für sie lächerliche Theorie sein – doch das sind die Prinzipien auf denen unser Rechtsstaat begründet ist.
Ihre Beispiele haben alle folgendes Problem – sie beachten nicht die „Verhältnismäßigkeit“. Ich sage ja auch nicht wir brauchen keine Kontrolle und keine Polizei. Aber sie wollen gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen. Also zum Detail:
Jedes Auto braucht ein Kfz-Kennzeichen. Wieso? Der Autofahrer könnte zu schnell fahren, oder Fahrerflucht nach einem Unfall begehen, oder an der Tankstelle ohne zu bezahlen abrauschen. Dann kann man ihn mit Hilfe des Kennzeichens ausfindig machen. Also: Generalverdacht.
Im Internet hat jeder eine IP-Nummer (ähnlich zum KfZ-Kennzeichen). Wenn jemand böses macht, können sie die IP blitzen und an die Polizei weiterleiten. Es ist zwar schwieriger als im Offline Leben aber nicht komplett anders.
Was aber auch in Deutschland verboten ist, ist dass die Polizei einfach mal alle KfZ-Kennzeichen überall auf Vorrat aufzeichnet, damit sie weiß welcher Bürger wann wo gefahren ist. Genau das macht die VDS.
Jeder braucht im Zug eine Fahrkarte. Wenn alle ehrlich wären, und den Fahrpreis zahlen würden, bräuchte man keine Fahrkartenkontrolleure. Also: Generalverdacht.
Die Deutsche Bahn ist ein Unternehmen und nicht der Staat. Facebook hat auch nen Login und zeichnet alles auf was sie machen. Staat und private Unternehmen funktionieren unterschiedlich. Warum? Bei einem Unternehmen haben sie die Wahl. Dem Staat sind sie als Bürger ausgeliefert – Auswandern ist ja nicht wirklich eine Option für den Alltag. Außerdem hat der Staat als einziger das Gewaltmonopol – da gelten andere Regeln.
Das ist alles das 1×1 der Staatskunde in unserer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Ich will hier nicht ständig wie ein Schulmeister auftreten. Doch sie vermischen da ganz viele Dinge und kommen mit der Forderung der VDS zu einer sehr radikalen Position, welche unserer bestehenden Gesellschaftsordnung entgegenspricht.
Ja es gibt Probleme im Internet mit Verbrechen und bösen Buben und wir müssen Lösungen finden, dass zu Verbessern. Aber lassen sie uns endlich über praktische und realistische Lösungen sprechen.
Die Vorratsdatenspeicherung ist eine Illusion, die ihnen als heilige Kuh von manchen Politikern verkauft wird. Das hört sich schnell nach starken Mann an und man gibt den Leuten ein trügerisches Sicherheitsgefühl. Den Politikern ist es egal, ob das ganze wieder vorm Verfassungsgericht scheitert – perfekt, da kann man denen ja die Schuld in die Schuhe schieben. Aber die Richter machen nur ihren Job – im Namen des Deutschen Volkes. Für die Politiker ist es einfach ihnen etwas zu versprechen, dass sie nie so bekommen werden.
Es gibt nicht nur die Kanone mit der wir auf die bösen Buben schießen können. Ein paar gezielte Pistolenschüsse auf die Jungs die wirklich verdächtig sind und dazu besser geschulte Bürger im Umgang mit dem Internet können viel effektiver sein.
Damit möchte ich mich verabschieden. Ich hab auch noch andere Dinge zu tun als hier lange Texte zu schreiben 😉
Meine Position zur VDS ist keine „sehr radikale Position, welche unserer bestehenden Gesellschaftsordnung entgegenspricht“, sondern sie ist die Meinung der Mehrheit von CDU/CSU und SPD, wie es auch im Koalitionsvertrag 2013 festgehalten wurde.
Wenn jemand böses macht, können sie die IP blitzen und an die Polizei weiterleiten. Es ist zwar schwieriger als im Offline Leben aber nicht komplett anders.
Wenn es so einfach wäre, müßten wir diese Diskussion gar nicht führen. Was Sie schreiben, ist schlicht falsch. Ohne Vorratsdatenspeicherung kann man im Internet eben nicht „blitzen“ und selbst mit VDS ist das noch nicht so einfach wie im Offline-Leben. Es muß zusätzlich eine Pflicht für die Provider geben, die Zuordnung der IP-Adresse zu einer realen Person zu ermöglichen. Derzeit tut sich insbesondere Vodafone unrühmlich hervor; die löschen die Daten sofort. Da hilft nicht mal ein sog. „Quick-Freeze“. Wer auch nur ein bißchen Anstand hat, sollte keinesfalls Vodafone nutzen; wenn alle so wären wie dieses Düsseldorfer Unternehmen, könnten wir unsere Polizei gleich ganz abschaffen und für die Cyberkriminellen das Feld räumen.
Meine Position zur VDS ist keine “sehr radikale Position, welche unserer bestehenden Gesellschaftsordnung entgegenspricht”, sondern sie ist die Meinung der Mehrheit von CDU/CSU und SPD, wie es auch im Koalitionsvertrag 2013 festgehalten wurde.
Die VDS im Koalitionsvertrag im Wortlaut: „Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung soll in deutsches Recht umgesetzt werden – und zwar sofort nach der Regierungsbildung, wie die Kanzlerin in der Pressekonferenz am Mittwoch versicherte. Das wird auch Zeit. Denn Deutschland drohen schon Zwangsgelder der EU, weil sich die FDP dagegen gesperrt hatte, die verbindliche Richtlinie umzusetzen. Die Richtlinie sieht eine Mindestspeicherfrist für Verbindungsdaten von sechs Monaten vor – das ist auch der Koalition zu lang. Sie will sich bei der EU dafür einsetzen, dass diese Frist auf drei Monate verkürzt wird.“
Es gibt keine EU-Richtlinie zur VDS mehr. Punkt. Aus. Schluss.
In der SPD gibt es keine Mehrheit mehr für die VDS – die war immer schon knapp und die Stimmung ist nach Snowden gekippt. Sie hat sich auf diese Passage lediglich eingelassen, weil sie schon sehr sicher war, dass die EU-Richtlinie vor Verfassungsgericht kippt. Das war ein offenes Geheimnis. Die CDU wusste das auch – die haben ja auch Experten. Aber die CDU/CSU wollte ihr Gesicht als starker Mann wahren – schließlich hatten sie es im Wahlkampf versprochen. Versprechen gebrochen – mit Kalkül.
Wenn es so einfach wäre, müßten wir diese Diskussion gar nicht führen. Was Sie schreiben, ist schlicht falsch. Ohne Vorratsdatenspeicherung kann man im Internet eben nicht “blitzen” und selbst mit VDS ist das noch nicht so einfach wie im Offline-Leben.
Ich habe nicht geschrieben, dass es immer möglich ist die IP einer Person zuzuordnen. Es scheint aber auch nicht so unmöglich zu sein wie sie behaupten. Denn woher kommen dann sonst die ganzen Abmahnschreiben, die massenhaft wegen Filesharing und Redtube in Deutschland versandt wurden?
Wie sie sehen liegt die Wahrheit irgendwo in der Mitte. Ihnen ist es zu wenig. Mir ist es vielleicht sogar schon ein wenig viel. Alle IPs kann man eh nicht zuordnen wegen Ausland und Anonymizer.
Das Internet ist weder ein rechtsfreier Raum noch gilt deutsches Recht überall im Internet. Ein Supergrundrecht auf Sicherheit gibt es nicht – das steht nirgendwo im Grundgesetz. Das ist eine Marketing-Erfindung der Politik, um Stimmen von Leuten wie Ihnen fischen. Wenn sie darauf reinfallen, ist das nicht mein Problem.
Wenn sie für Quickfreeze sind, machen sie sich doch für diesen stark – da besteht zumindest die rechtsstaatliche Grundlage, dass es einen Anfangsverdacht gibt. Das halte ich für eine diskutable Sache, wenn sie richtig gemacht wird.
Es gibt keine EU-Richtlinie zur VDS mehr. Punkt. Aus. Schluss.
Das ist genau das, wovor ich Angst habe. Daß sich eine solche Haltung durchsetzt. Weil Deutschland nämlich wirklich Zwangsgelder drohten, weil sich die FDP gesperrt hatte. Weil also, auf deutsch, alle anderen Länder in der EU, außer Deutschland, die Vorratsdatenspeicherung bereits in nationales Recht umgesetzt hatten. Sind die anderen also alle doof und nur wir haben die Weisheit mit Löffeln gefressen, indem wir die VDS blockieren?
Außerdem steht im Koalitionsvertrag zwar, daß die EU-Richtlinie umgesetzt werden sollte, und das ist jetzt entfallen, richtig. Aber es stehen noch sehr viele andere Ziele im Koalitionsvertrag, und die lassen sich ohne VDS nicht umsetzen. Insofern ist das Wegfallen der EU-Richtlinie letztlich irrelevant.
In der SPD gibt es übrigens nach wie vor eine Mehrheit für die VDS, zum Glück. Sonst wäre ich mit dieser Partei, der ich angehöre, sehr unzufrieden.
Ich habe, glaube ich, deutlich gemacht, daß Quickfreeze nicht funktionieren kann, wenn Provider wie Vodafone alle Verbindungsdaten sofort löschen. Daher ist das eine Scheinlösung, die uns in dieser Debatte nicht weiterbringt. Was gelöscht ist, kann nämlich nicht eingefroren werden. Das ist einfach weg.
Das ist genau das, wovor ich Angst habe. Daß sich eine solche Haltung durchsetzt.
Ich weiß wirklich nicht wovor sie Angst haben. Wir haben aktuell keine VDS und es ist nicht zu sehen, dass das Land im digitalen Chaos versinkt.
Eher im Gegenteil, der Europäische Gerichtshof hat jetzt ja beschlossen, dass Google Suchergebnisse mit persönlichen Daten auf Verlangen löschen muss. Also auch Links auf anonym gepostete Beleidigungen und Verleumdungen. Und dieses Urteil wird sich wohl auch auf andere Dienste im Netz ausweiten. Siehe können also sehen, dass es auch andere Wege gibt das Problem zu lösen – man muss dazu nicht alle Bürger in Internet unter Generalverdacht stellen.
Weil Deutschland nämlich wirklich Zwangsgelder drohten, weil sich die FDP gesperrt hatte. Weil also, auf deutsch, alle anderen Länder in der EU, außer Deutschland, die Vorratsdatenspeicherung bereits in nationales Recht umgesetzt hatten. Sind die anderen also alle doof und nur wir haben die Weisheit mit Löffeln gefressen, indem wir die VDS blockieren?
Erstmal muss man sagen, die FDP war in diesem Punkt schlau. Deren Experten haben gesehen, dass die EU-Richtlinie wohl vorm Verfassungsgericht kippt und hat Deutschland davor bewahrt zum zweiten mal etwas einzuführen, was danach hinfällig wird. Unnötige Verwaltungskosten für Bürokratie und Wirtschaft wurden abgewendet.
Und zu den anderen Ländern, welche die VDS bereits eingeführt haben – und warum wir in Deutschland so besonders sind. Zum einen hatten wir bereits die Erfahrung mit der VDS. Sie war bereits einmal hier eingeführt bevor das Gesetz am Bundesverfassungsgericht wieder gekippt ist. Und wir haben daraus gelernt. Wissenschaftliche Studien haben in der Zeit belegt, dass die VDS absolut ineffektiv war und nicht zu einer erhöhten Aufklärung geführt hat.
Studie – Vorratsdatenspeicherung verbessert die Aufklärungsquote nicht
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Studie-Vorratsdatenspeicherung-verbessert-die-Aufklaerungsquote-nicht-1423035.html
Und das war keine Lobbystudie – sondern im Auftrag des Bundesjustizministerium, durchgeführt vom Max-Planck-Institut für Strafrecht. Nach aktuellem Stand der Wissenschaft, können wir also schon mal festhalten, dass die VDS nicht das Wundermittel gegen die bösen Buben ist. Die VDS ist das Scheinheilmittel.
Außerdem steht im Koalitionsvertrag zwar, daß die EU-Richtlinie umgesetzt werden sollte, und das ist jetzt entfallen, richtig. Aber es stehen noch sehr viele andere Ziele im Koalitionsvertrag, und die lassen sich ohne VDS nicht umsetzen. Insofern ist das Wegfallen der EU-Richtlinie letztlich irrelevant.
Welche sind das? Und sind sie sich sicher, dass es wirklich nur mit der VDS geht?!? Haben sie wirklich alle anderen Wege ausgeschöpft und durchgedacht? Wir sind das Land der Innovationen – es wäre schade, wenn wir nur in eine Richtung denken könnten.
In der SPD gibt es übrigens nach wie vor eine Mehrheit für die VDS, zum Glück. Sonst wäre ich mit dieser Partei, der ich angehöre, sehr unzufrieden.
Ich glaube sie täuschen sich stark … ich versuche zu begründen:
Der Parteibeschluß damals in der SPD für eine VDS war schon sehr knapp. Die Partei stand zu diesem Zeitpunkt bereits gespalten zu dieser Idee. Doch aus Angst bei der kommenden Wahl beim Punkt Sicherheit schwach gegenüber der CDU/CSU dazustehen, gab es die Tendenz zu einer abgeschwächten VDS.
Dann kamen die NSA-Enthüllungen. Und war zuvor Überwachung ein Nischenthema, mit dem sich in der SPD kaum einer beschäftigt hat – steht es nun ganz klar auf der Tagesordnung und viele in der SPD haben sich damit endlich eingehender beschäftigt. Aus der SPD-Führung hieß es sogar, dass der NSA-Skandal eine Kernschmelze darstelle, der alles in ein neues Licht stellt. Vor allem bei ihren jungen Parteimitgliedern werden sie bei dem Thema VDS jetzt auf Granit beißen – die wollen nicht in einer Zukunft leben in der der Staat sie vorsorglich Überwacht.
Gerade jetzt wo das EU-Verfassungsgericht die VDS nochmals deutlich als verfassungswidrig eingestuft hat. Und man muss ganz klar sagen – selten hat ein EU-Gericht eine Richtlinie so vehement ausgehebelt. In der Begründung heisst es „besonders schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten“. Das ist also kein Kinkerlitzchen, wo man ein zwei Formulierungen ändert und gut ist.
Wenn sie die EU-Richtlinie zur VDS wirklich weiter verteidigen, dann gestehen sie ich auch ein, dass sie ab jetzt wirklich zu einem radikalen Überwachungs-Flügel in der SPD gehören, der die Bürgerrechte bis auf das möglichst machbare Maximum einschränken will. Und warum? Um eine ineffektive Maßnahme einzuführen, die nur Sicherheit vorgaukelt aber das Versprechen nicht einlösen kann. Lassen sie das bitte mal auf sich wirken. Ich rate ihnen – tun sie sich das nicht an – sie kämpfen auf verlorenem Posten.
Ich kann nur noch einmal abschließend betonen. Ihr Anspruch auf Sicherheit im Internet von Seiten des Staat ist natürlich begründet – und es gibt bestimmt noch viele politische und praktische Lösungen abseits der VDS mit der man die aktuelle Situation weiter verbessern kann. Doch die VDS ist ein Irrweg. Es gibt im digitalen Deutschland keinen Notstand, der einen so tiefen Eingriff in die Grundrechte eines jeden Bürgers rechtfertig. Die Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben.
Wir haben aktuell keine VDS und es ist nicht zu sehen, dass das Land im digitalen Chaos versinkt.
Na dann würde ich mal vorschlagen, die Augen aufzumachen. Dann sieht man nämlich besser.
Ich war kürzlich bei der Polizei, um eine Strafanzeige aufzugeben wegen Datenmißbrauch. Die Straftat hätte mit Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden können. So, wie der Stand heute ist, hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Das ist nicht nur frustrierend für mich persönlich. Sondern auch für den Kripo-Beamten, die mir bei dieser Gelegenheit erzählte, daß er täglich mit diesem Zustand konfrontiert ist. Er erhält Strafanzeigen von jungen Frauen wegen Online-Stalking und er kann mangels VDS nichts machen. Das kann kein Dauerzustand bleiben.
Unnötige Verwaltungskosten für Bürokratie und Wirtschaft wurden abgewendet.
Grundlegende Kenntnisse des Europäischen Rechts hätten dafür gesorgt, daß Sie diese Aussage nicht gemacht hätten. Nur, weil der EuGH eine Richtlinie für nichtig erklärt hat, heißt das nicht, daß die Ausführungsgesetze in allen Ländern, die diese bereits umgesetzt haben, ebenfalls nichtig sind. Auf deutsch, es ist weiterhin so, daß alle anderen EU-Länder gültige Gesetze zur VDS haben, nur Deutschland weiterhin nicht. Wir machen uns vor unseren europäischen Partnern lächerlich und behindern deren Aufklärungsarbeit zur Verfolgung von Cyberkriminalität.
Und das war keine Lobbystudie – sondern im Auftrag des Bundesjustizministerium, durchgeführt vom Max-Planck-Institut für Strafrecht.
Zum Zeitpunkt der Durchführung der Studie hieß die Chefin des Bundesjustizministeriums Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Sie gehört einer VDS-feindlichen Partei an. Und da behaupten Sie, das wäre keine Lobby-Studie? Doch, das war eine Studie für die FDP-Lobby.
Welche sind das? Und sind sie sich sicher, dass es wirklich nur mit der VDS geht?!?
Nein, ich bin nicht sicher, daß diese Ziele im Koalitionsvertrag mit der VDS erreicht werden könnten. Dazu ist die VDS ein zu schwaches Mittel. Aber ich bin sicher, daß sie ohne VDS jedenfalls nicht erreichbar sind.
Welche das sind? Nun, der Koalitionsvertrag ist kein Geheimnis. Er steht im Netz. Ich empfehle die Lektüre.
Ich war kürzlich bei der Polizei, um eine Strafanzeige aufzugeben wegen Datenmißbrauch. Die Straftat hätte mit Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden können. So, wie der Stand heute ist, hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Das ist nicht nur frustrierend für mich persönlich. Sondern auch für den Kripo-Beamten, die mir bei dieser Gelegenheit erzählte, daß er täglich mit diesem Zustand konfrontiert ist. Er erhält Strafanzeigen von jungen Frauen wegen Online-Stalking und er kann mangels VDS nichts machen. Das kann kein Dauerzustand bleiben.
Sie stellen die Situation wirklich einseitig dar. „Nichts machen können“ ist falsch. Wie hat es dann bitte die Film- und Musikindustrie geschafft, abertausende Abmahnungen an Filesharer und Redtubenutzer zu verschicken?!? Sie übertreiben! Man kann etwas machen … nur halt nicht in jedem Fall und das wäre auch mit VDS so.
Und das ist im Offline-Leben auch so. Wenn ihnen jemand vor der Tür das Auto zerkratzt, dann wird ihnen die Polizei wohl leider auch sagen, dass sie da wenig machen kann – weil wir nicht überall Kamera stehen haben.
Grundlegende Kenntnisse des Europäischen Rechts hätten dafür gesorgt, daß Sie diese Aussage nicht gemacht hätten. Nur, weil der EuGH eine Richtlinie für nichtig erklärt hat, heißt das nicht, daß die Ausführungsgesetze in allen Ländern, die diese bereits umgesetzt haben, ebenfalls nichtig sind. Auf deutsch, es ist weiterhin so, daß alle anderen EU-Länder gültige Gesetze zur VDS haben, nur Deutschland weiterhin nicht.
Wenn sie sich etwas besser mit Verfassungsrecht und demokratischen Grundrechten auskennen würden, dann wäre ihnen auch klar, das eine Einführung einer VDS in Deutschland unter gekippter EU-Richtlinie wohl nur dazu geführt hätte, dass dann unser Bundesverfassungsgericht noch einmal explizit das Gesetz hier in Deutschland gekippt hätte. Die Entwicklung in den anderen Ländern bleibt abzuwarten.
Zum Zeitpunkt der Durchführung der Studie hieß die Chefin des Bundesjustizministeriums Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Sie gehört einer VDS-feindlichen Partei an. Und da behaupten Sie, das wäre keine Lobby-Studie? Doch, das war eine Studie für die FDP-Lobby.
Sie werden hier leider sehr deutlich. Sie betrachten jeden der mit vernünftigen Argumenten und wissenschaftlichen Belegen sich gegen die VDS ausspricht als „Feind“. Damit unterstreichen sie ihre radikale politische Position in diesem Punkt. Bitte überdenken sie ihr Weltbild – wer in Feindbildern denkt hat in einer demokratischen Partei der Mitte nichts zu suchen.
Sie haben gesagt sie sind für den Verfassungsschutz in diesem Land, dann folgen sie bitte auch den Argumenten der höchsten Verfassungsrichter. Die FDP hat in diesem Punkt nur genau dieses getan. Und bitte überlegen sie es sich nochmal ganz deutlich, ob sie dem Max-Plank-Institut sowie dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestages Gefälligkeitsstudien vorwerfen. Sie begeben sich da wirklich auf sehr glattes Eis.
Mit dieser Haltung werden sie keine SPD-Genossen für ein neues VDS-Gesetz überzeugen.
Wie hat es dann bitte die Film- und Musikindustrie geschafft, abertausende Abmahnungen an Filesharer und Redtubenutzer zu verschicken?!?
Das weiß ich nicht. Es geht mir darum, daß man durch Einführung der Vorratsdatenspeicherung Verbrechern auf die Schliche kommen könnte, was heute schlicht nicht funktioniert.
eine Einführung einer VDS in Deutschland unter gekippter EU-Richtlinie wohl nur dazu geführt hätte, dass dann unser Bundesverfassungsgericht noch einmal explizit das Gesetz hier in Deutschland gekippt hätte.
Nicht, wenn das Gesetz unter Beachtung der vor einigen Jahren durch das BVerfG aufgestellten Regeln erlassen würde. Auch das höchste deutsche Gericht hat die VDS nicht explizit verboten. Das ist keine juristische, sondern eine politische Frage. Manche Menschen mögen einfach keine Vorratsdatenspeicherung. Ich versuche ja, die ablehnende Haltung dieser Menschen zu verstehen, aber es fällt mir schwer.
wer in Feindbildern denkt hat in einer demokratischen Partei der Mitte nichts zu suchen
Ich habe die FDP als „Feind der Vorratsdatenspeicherung“ bezeichnet. Das ist doch einfach eine neutrale Zustandsbeschreibung, oder? Das ist doch kein Feindbild! Oder wie würden Sie jemanden nennen, der so wie die ehemalige Justizministerin ein Gesetz rundweg, und vehement ablehnt? Doch wohl nicht „Freund“ dieser Maßnahme.
Nicht, wenn das Gesetz unter Beachtung der vor einigen Jahren durch das BVerfG aufgestellten Regeln erlassen würde. Auch das höchste deutsche Gericht hat die VDS nicht explizit verboten. Das ist keine juristische, sondern eine politische Frage. Manche Menschen mögen einfach keine Vorratsdatenspeicherung.
Also ganz realistisch versichere ihn ihnen – die VDS-Vorgaben der EU wäre mit genau den gleichen Gründen vorm BVerfG gescheitert wie das jetzt vorm europäischen Gerichtshof passiert wäre.
Ich versuche ja, die ablehnende Haltung dieser Menschen zu verstehen, aber es fällt mir schwer.
Ich bin auch weder Jura-Experte noch professioneller Bürgerrechtler … doch ich versuche es nochmal wie ich es verstanden habe:
Die VDS wurde nicht prinzipiell verboten vom BVerfG, weil es immer eine juristische Abwägung zwischen Sicherheit und Bürgerrechten gibt. Es muss eine absolute Notwendigkeit bestehen, damit Bürgerrechte eingeschränkt werden.
Und da es sich bei der VDS um „schwere Eingriffe“ in die Bürgerrechte geht – weil es die Rechte ALLE Bürger betrifft – müssen auch wirklich schon dramatische Zustände im Land herrschen, damit ein Verfassungsgericht da zustimmt. Betrachten sie die VDS wie ein Notstandsgesetz – welches nur gerechtfertigt ist, wenn wirklich die öffentliche Ordnung massiv in Gefahr gerät (wie z.B. Terror, Krieg, etc).
So ein Gesetz ist also nicht grundsätzlich verboten – aber es ist für den absoluten Extremfall.
Nehmen wir ihren Fall. Sie haben als einzelner Bürger Schaden erlitten – das ist ärgerlich. Zu ihrem zukünftigen Schutz fordern sie aber eine Maßnahme, welche die Freiheitsrechte und Privatsphäre ALLER Bürger automatisch einschränkt. Der Staat soll nun alle vorsorglich überwachen.
Nun sind sie nicht allein mit ihrem Schaden. Es gibt durchaus viele Fälle. Ähnlich wie jeden Tag im echten Leben Straftaten passieren, die auch nicht alle aufgeklärt werden können. Dennoch erlassen wir keine Notstandsgesetze deswegen. Im großen und ganzen läuft der Laden ganz ordentlich – das meine ich mit „wir versinken nicht im Chaos“.
Für sie mag das mit den Bürgerrechten lächerlich wirken und viele andere Leute hätten aus ihrer Alltagserfahrung auch kein Problem sich in ihren Bürgerechten einzuschränken zu lassen, wenn es dafür einfacher und etwas sicherer im Alltag würde.
Doch den Verlust von bürgerlichen Freiheiten merkt man nicht, bis man sie mal braucht. Aus dem Alltag heraus gesehen ist das für die meisten ein theoretischer Fall. Doch es gibt einen wichtigen Grund warum man das ins Grundgesetz geschrieben hat – das ist kein Zufall gewesen. Wir haben dem Staat das Gewaltmonopol übertragen (Verzicht auf Selbstjustiz) und haben dafür unsere Bürgerechte bekommen. Auf bürgerlichen Freiheiten beruht also die Basis unseres Gemeinwesens – ihre Bürgerrechte machen sie erst zu einem Bürger. Das unterscheidet unsere Demokratie von einer Diktatur. Sie scheinen ja ein politisch aktiver Mensch zu sein, bitte vertiefen sie hier ihre Studien – das ist wirklich wichtig.
Im Namen ihrer bürgerlichen Freiheiten hat jetzt ja auch der Europäische Gerichtshof die Entscheidung zum Löschen von Suchergebnissen bei Google getroffen. Die Gerichte sind ja nicht nur etwas wo man versuchen muss drumherum zu kommen. Sie arbeiten für sie.
Ich habe die FDP als “Feind der Vorratsdatenspeicherung” bezeichnet. Das ist doch einfach eine neutrale Zustandsbeschreibung, oder? Das ist doch kein Feindbild! Oder wie würden Sie jemanden nennen, der so wie die ehemalige Justizministerin ein Gesetz rundweg, und vehement ablehnt? Doch wohl nicht “Freund” dieser Maßnahme.
Die ehemalige Justizministerin war durchaus eine überzeugte Gegnerin der VDS – das ist richtig. Doch sie hatte auch starke Argumente dafür. Wer das Konzept einer freiheitliche Demokratie verstanden hat, der lehnt in Friedenszeiten jede Sicherheitsmaßnahme ab, welche mit einem Generalverdacht gegenüber allen Bürgern arbeitet. Das zeugt davon, dass die Frau ihr Handwerk vor allem als Justizministerin verstanden hat.
In der Politik der Mitte sollte es nur ein „Für“ oder „Gegen“ geben. „Feind“ ist ein Begriff aus der radikalisierten Welt des Krieges, wo es eigentlich keine Argumente mehr gibt, sondern nur noch Propaganda, welche man der anderen Seite unterstellt. Dort haben Hass und Wut ihren Platz – nicht mehr Herz und Verstand. Das fängt bei Ideen an und projiziert sich dann weiter auf die Personen, welche diese Ideen vertreten. Vielleicht war ich ihnen gegenüber da etwas schnell – aber machen sie sich Gedanken, wenn sie anfangen solche Vokabeln zu benutzen – das ist kein gutes Signal für eine politische Debatte.
Für Sie mag das mit den Bürgerrechten lächerlich wirken und viele andere Leute hätten aus ihrer Alltagserfahrung auch kein Problem sich in ihren Bürgerechten einzuschränken zu lassen
Das ist wohl des Pudels Kern. Viele Menschen in Deutschland sehen durch eine Vorratsdatenspeicherung ihre Bürgerrechte eingeschränkt. Aber man muß ihnen klar machen, daß das ein Irrglaube ist. Vor fast 50 Jahren wurden in Westdeutschland die „Notstandsgesetze“ eingeführt; das ging mit einer Einschränkung des Briefgeheimnisses einher, und das konnte man damals wohl schon als „Eingriff in die Bürgerrechte“ bezeichnen.
Und heute denken die VDS-Gegner, die Einführung der VDS wäre damit vergleichbar. Es wird in der Debatte wichtig sein, herauszuarbeiten, warum das eben nicht vergleichbar ist und die Vorratsdatenspeicherung eben keine Freiheitsrechte einschränkt, sondern im Gegenteil die Freiheit der Bürger im Internet überhaupt erst ermöglicht. Viele scheinen das noch nicht begriffen zu haben.
Es wird in der Debatte wichtig sein, herauszuarbeiten, warum das eben nicht vergleichbar ist und die Vorratsdatenspeicherung eben keine Freiheitsrechte einschränkt, sondern im Gegenteil die Freiheit der Bürger im Internet überhaupt erst ermöglicht. Viele scheinen das noch nicht begriffen zu haben.
Wollen sie wegen der VDS das Grundgesetz ändern? … und ggf. dazu noch die Charta der Menschenrechte der EU?!? Denn dass müssten sie … ich versuche zu erklären:
Die Verfassungsrichter haben geurteilt, dass die VDS ein „besonders schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten” ist.
Sie können das nicht einfach so politisch ändern. Dazu müssten sie die „Verfassung“ ändern. Denn wir haben ja zum Glück eine Gewaltenteilung. Die Politik (Legislative) kann zwar ein Gesetz machen, dass dann die Polizei (Executive) ausführen soll. Doch die Verfassungsgerichte (Judikative) kann prüfen, ob Gesetze der Verfassung entsprechen und verhältnismäßig sind und diese ggf. wieder aufheben.
Wollen sie also wirklich aktiv darauf hinarbeiten, dass wir die Überwachung aller Bürger ohne Anfangsverdacht ins Grundgesetz schreiben?
Sie scheinen hier wirklich schon ein radikaler Ansatz zu verfolgen. Und hier ist das Wort radikal gerechtfertigt … da brauch ich nur die Wikipedia zitieren: „Als Radikalismus bezeichnet man eine politische Einstellung, die grundlegende Veränderungen an einer herrschenden Gesellschaftsordnung anstrebt.“
Wir leben zum Glück noch in einem freien Land und ihre Meinung dürfen und sollen sie haben. Aber sie führen mit der VDS keine politische Debatte in der Mitte der Gesellschaft. Ja ich habe gesagt, es gibt viele Menschen, die ihre bürgerliche Freiheit gegen etwas mehr Sicherheit eintauchen würden. Doch das ist längst nicht die bürgerliche Mehrheit. Und erst recht nicht in den Parteien. Eine Überwachungsklausel bzw. einen Generalverdacht gegen alle Bürger ins Grundgesetz zu schreiben, da hätte im Endeffekt wohl selbst die CDU Skrupel. Ein extrem heißes Eisen was sie da anfassen, verbrennen sie sich nicht.
Ich habe mittlerweile das Gefühl alles wichtige gesagt zu haben. Ich hoffe ich konnte ihnen die eine oder andere neue Perspektive aufzeigen.