Die Deutschen haben keinen Humor. Das entschied der BGH am Dienstag erneut in einem Grundsatzurteil (Az.: VI ZR 269/12). Geklagt hatte ein Unternehmer, der von Google in mißliebige Zusammenhänge gebracht wurde. Immer wenn sein Name in das Google-Suchfeld eingegeben wurde, schlug die Auto-Complete-Funktion ergänzende Stichworte vor, und das konnte er nicht ertragen.
Ich hingegen berufe mich auf Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und werde auch weiterhin behaupten, daß Bettina Wulff lecker nach Hähnchen schmeckt 🙂